Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek (Stand 2023)
Präamble
Für alle Bestellungen, Reservierung , Käufe und Verkäufe, sonstige Rechstgeschäfte, sowie die Bezahlung von Lieferungen und/oder Leistungen die mit der Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek abgewickelt werden, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) als ausdrücklich vereinbart und rechtswirksam anerkannt .
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden/ Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Kunden / Auftraggeber widerspricht der Anbieter/ Auftragsnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden/Auftraggeber durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.
Etwaige Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform um rechtswirksam zu werden!
Die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek, mit Sitz in A-2100 Stetten, Sandstraße 5a, bietet eine Auswahl von Produkten für den Bereich Camping und Freizeit, sowie Dienstleistungen im Bereich Wohnwagen und Reisemobile an.
Dazu gehören die Reparatur, Wartung und Service von Wohnwagen, Reisemobilen, und sonstige Fahrzeugen, der Handel mit Zubehör- und Ersatzteilen. Weiters die Montage bzw. die Reparatur und das Service von Geräten, technischen Bauteilen, Fahrzeugeinrichtungen , Zubehör- und Ersatzteilen.
1. Vertragsabschluss /Allgemeines
Der Vertrag zum Kauf, Umbau bzw. zur Reparatur bei Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek kommt dann Zustande, wenn eine Bestellung, oder ein Reparaturauftrag von uns schriftlich bestätigt worden ist.
Sämtliche Preisangaben erfolgen immer nach bestem Wissen - es gelten die jeweils gültigen Preise laut Aushang im Geschäft bzw. bei Zubehörteilen laut dem jeweils aktuell gültigem Zubehörkatalog. Bei offensichtlichen Fehlern, wie Druck-, Schreib- oder Rechenfehler, behalten wir uns vor, den korrekten Preis zu berechnen.
Alle Vereinbarungen werden ausdrücklich am Sitz der Auftragnehmerin - Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek, A- 2100 Stetten – Österreich abgeschlossen . Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers/Auftraggeber aus einem Vertrag/ Kaufvertrag auf eine dritte Person bedürfen immer der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Kostenvoranschläge/Angebote:
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich immer unverbindlich und kostenpflichtig – es gelten hier die jeweils aktuellen Preise für Kostenvoranschläge lt. Aushang in unserem Betrieb.
Bei Kostenänderungen die bei Aufträgen vorab nicht absehbar, oder erst nach erfolgter Zerlegearbeiten erkennbar sind, können die veranschlagten Kosten um bis zu 15% überschritten werden, ohne dass der Kunde informiert werden muss. Bei voraussichtlichen Überschreitungen von über 15% hinausgehend , werden diese dem Kunde zur Kenntnis gebracht.
Preisauskünfte und Angebote die mündlich, telefonisch oder elektronisch (z.B. per Mail, Internet, Whatapp usw.) abgegeben werden, sind generell immer nur unverbindlich und nicht rechtsbindend!
Der Käufer bestätigt durch seine Unterschrift, auf einem Auftrag, dass er den angestrebten Zweck bezüglich einer besonderen Verwendung des gegenständlichen Fahrzeugs , oder Artikels dem Verkäufer bis spätestens zum Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht hat und von diesem danach entsprechend aufgeklärt wurde bzw. sich darüber hinausgehend ausreichend in anderer Art und Weise (z.B. mittels Herstellerbroschüren, Webseiten etc.) vor Vertragsabschluss informiert hat.
Bestimmungsgemäße Verwendung, Genehmigungs- und Eintragungspflicht, technische Voraussetzungen, Gewichte:
Alle Waren, Ersatzteile und Zubehörartikel werden von uns ausdrücklich ohne Kenntnis des jeweiligen tatsächlichen Verwendungszwecks geliefert und verkauft! Die Einbauanweisungen und Herstellervorgaben (betreffend Bestimmung, Verwendungszweck, Zulassungsbestimmungen, Einbau, eventuelle Genehmigung usw.) sind vom Kunden/Auftraggeber immer einzuhalten!
Wichtiger Hinweis: Eventuelle Eintragungs- bzw. Genehmigungspflichten für Zubehör-- bzw. Anbauteile und/oder Änderungen am Fahrzeug (Gewicht, Maße, Typisierungspflicht usw.) liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden/ Auftraggeber.
Der Kunde/Auftraggeber nimmt weiters ausdrücklich zur Kenntnis, dass Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek keine Haftung dafür übernimmt, ob das zur Reparatur oder zum Umbau übernommene Fahrzeug, soweit es ein Anhänger ist, rechtlich / technisch mit dem vom Käufer/Auftraggeber in Betracht gezogenen Zugfahrzeug gezogen werden kann / darf. Dies gilt insbesondere auch bezüglich der Anhängervorrichtung. Die diesbezügliche Sorgfaltspflicht liegt im Verantwortungsbereich des Käufers/ Auftraggeber.
Wichtiger Hinweis zu Gewichten: Der Käufer/Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Höchstgewichte lt. Fahrzeughersteller immer beachtet und alle typengenehmigten Gewichtsangaben des Fahrzeuges immer eingehalten werden müssen!
Zusätzlich nachgerüstete und/ oder getauschte Zubehör-, Ersatz- bzw. Anbauteile erhöhen das Gesamtgewicht ihres Fahrzeuges und es verringert sich dadurch entsprechend auch die Zuladungsmöglichkeiten des Fahrzeuges.
Für die Überprüfung und die Einhaltung aller gesetzlichen Gewichts- und Maßvorgaben seines Fahrzeuges ist ausschließlich der Fahrzeugbesitzer / Auftraggeber selbst verantwortlich!
Hinweise zu Leasingfahrzeugen:
Handelt es sich bei dem vertragegenständlichen Fahrzeug aktuell um ein Leasingfahrzeug, so ist der Auftraggeber als Leasingnehmer verpflichtet, den Leasinggeber über sämtliche im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag stehende Veränderungen am Fahrzeug umgehend zu informieren und eine schriftliche Genehmigung der Leasinggesellschaft einzuholen hat. Dies trifft vor allem dann zu, wenn sich durch den gegenständlichen Auftrag die ursprünglichen technischen Eigenschaften, Maße, Gewichte , sonstige Funktionen , Eigenschaften etc. des Leasingfahrzeuges verändern.
Probefahrten / Probeläufe :
Der Service, Montage-, Instandsetzungs- und Prüfungsauftrag umfasst auch immer die ausdrückliche Ermächtigung, dass die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek entsprechende Probe- und Überstellungsfahrten mit den Fahrzeugen/Anhängern, sowie Probeläufe von Zubehör, Zubehörteilen und Geräten durchführen darf.
Vergabe von Arbeiten/ Teilarbeiten an andere Werkstätten, Zulieferer, Hersteller bzw. Subfirmen:
Der Auftragsgeber / Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass bei Bedarf auch Arbeiten / Teilarbeiten an andere Dienstleister (Subunternehmer) sowie an Fahrzeug- und Gerätehersteller weitervergeben werden können .
Informationen zum Versicherungsschutz für Fahrzeuge die bei Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek abgestellt sind:
Der Kunde/ Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass für Fahrzeuge die vor dem Betriebsgelände auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden, grundsätzlich kein Versicherungsschutz durch die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek besteht!
Die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek übernimmt hier auch ausdrücklich keinerlei Haftung für Diebstahl, Veruntreuung, Vandalismus , oder jegliche Art von Beschädigung an Fahrzeugen selbst bzw. auch nicht von in/an Fahrzeugen befindlichen/ montierten Gegenständen , Wertsachen, sonstigen Fahrzeug- oder Zubehörteilen!
Bei Fahrzeugen die innerhalb unseres Betriebsgeländes abgestellt sind, wird grundsätzlich immer nur für jene Schäden gehaftet, die von Mitarbeitern der Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek fahrlässig verursacht wurden. Darüber hinaus besteht ausdrücklich keine Haftung für Beschädigungen aller Art, insbesondere nicht für Diebstahl, Vandalismus an/von Fahrzeugen , Fahrzeugteilen und von Zubehör, Wertgegenständen oder sonstigen Teilen. Insbesondere sind Schäden durch Naturgewalten, bzw. höhere Gewalt (z.B. Hagel, Schnee, Schneedruck, Regen, Muren, Hochwasser, Unwetter, Sturm usw.) ausdrücklich nicht durch die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek versichert. Die Kunden werden deshalb auch ausdrücklich angehalten, keinerlei Wertgegenstände, Dokumente , verderbliche Dinge oder sonstige nicht fest verbauten Teile oder Fahrnisse in den abgestellten Fahrzeugen liegen zu lassen.
Pflichten des Kunden/ Auftraggebers bei Abstellung seines Fahrzeuges :
Fahrzeuge die der Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek überlassen, oder in unserem Betrieb abgestellt werden (zur Instandsetzung, Service, Wartung oder sonstigen Zwecken) müssen vom Fahrzeughalter grundsätzlich immer abstelltauglich gemacht werden!
Dies bedeutet zumindest: Wasseranlage (Frisch- und Abwasser) vollständig ablassen, Frosthähne öffnen - frostsicherer Zustand, muss gewährleistet sein! Batterien müssen geladen sein - 12V Anlage abschalten und 12V Hauptschalter aus, Dachöffnungen, Klappen, Fenster und Türen schließen und versperren , verderbliche Dinge aus dem Fahrzeug (Kühlschrank) entfernen usw.!
Die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden bzw. Folgeschäden, die durch nicht ordnungsgemäßes Abstellen eines Fahrzeuges auftreten . Insbesondere nicht für Frostschäden, Wassereintritt, Elektronikschäden, defekte Batterien , verdorbene Dinge usw. !
2 Widerrufsrecht / Warenumtausch
Der Kunde kann seine Bestellung bzw. Reservierung innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek widerrufen. Der Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich. Ein Rücktritt/Widerruf muss immer schriftlich erklärt werden.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Wichtiger Hinweis: Bei allen elektronischen Bauteilen und Geräten ,CDs, Videos, DVDs und Druckwerken (Bücher, Campingführer usw.) erlischt dieses Widerrufsrecht sobald die Verpackung geöffnet wurde. Nach Ausübung des Widerrufs ist der Kunde zur vollständigen Rückgabe der Ware in Originalverpackung verpflichtet.
Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek erstattet den Kaufpreis nach Rückgabe der Ware vorbehaltlich nachstehender Bedingungen:
Hat der Kunde eine Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit der Warenrückgabe zu vertreten, ist die Wertminderung oder der Warenwert zu ersetzen.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek kann freiwillig einen Warenumtausch innerhalb von 7 Tagen gewähren, wenn die Ware in der Originalverpackung und mit dem originalen Kaufbeleg zurückgebracht wird. Die gelieferten Waren sind auch in Fällen unerheblicher Mängel vom Kunden unbeschadet eventueller Gewährleistungsrechte anzunehmen.
Folgende Waren und Ersatzteile sind ausdrücklich immer vom Umtausch bzw. einer Rücknahme ausgeschlossen:
Elektronische und elektrische Teile bzw. Bauteile , CD, DVD, Bücher, Reiseführer und nicht mehr original verpackte Flüssigkeiten. Weiters kann Abverkaufs- oder Aktionsware, Bestellware- bzw. Waren die für den Kunden speziell angefertigt, auf Kundenauftrag bestellt oder zugeschnitten (bzw. abgelängt) wurden, grundsätzlich nicht umgetauscht werden.
Bei Zelten, Vorzelten, Markisen, Sonnendächern, sowie dazugehörige Anbau- und Ergänzungteilen, die nach Maßangaben des Kunden/Auftraggebers bestellt wurden, ist ausdrücklich kein Umtausch und keine Rücknahme möglich!
Wichtiger Hinweis: In Österreich besteht laut Konsumentenschutzgesetz ausdrücklich kein Rechtsanspruch auf Warenumtausch!
3 Bezahlung
Alle Waren, Reparaturen und Dienstleistungen werden grundsätzlich immer nur nach vollständiger vorheriger Bezahlung ausgehändigt .
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Waren und Dienstleistungen unser alleiniges Eigentum (siehe auch Punkt Eigentumsvorbehalt)!
Zahlungsmöglichkeiten:
Eine Bezahlung ist bei Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek mittels Überweisung, in bar bzw. per Kreditkarten oder Bankomatzahlung vereinbart und möglich. Nach jeder Bezahlung ist das Wechselgeld sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen können hier generell nicht anerkannt werden.
Nur nach ausdrücklicher vorheriger Ansprache ist auch die Zahlung per Vorrauskasse auf unser Konto AT89 3239 5000 0043 1551, BIC: RLNWATWWKOR - Raiffeisenbank Korneuburg möglich.
Bei Bezahlung durch Überweisung muss der Zahlungsbetrag jedenfalls nachweislich einen Werktag vor Ausfolgung von reparierten Fahrzeugen, Waren oder Ersatzteilen auf unserem Konto eingelangt sein!
Alle Fracht- und Versandkosten, sowie etwaige Gebühren werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet und sind vom Empfänger/ Auftraggeber zu tragen.
Zahlungsverzug:
Werden Waren oder Dienstleistungen 30 Tage nach Abholung bzw. Leistung nicht bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall kann die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek die gesetzliche Verzugszinsen verlangen, die 5,5 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz liegen. Falls der Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek ein darüber hinausgehender Verzugsschaden entsteht, kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden. Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek kann dann auch sofort von der Verpflichtung der Warenausfolgung oder Dienstleistung zurücktreten.
Inkasso: Die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek behält sich ausdrücklich das Recht vor, offene Forderungen an ein Inkassobüro zur Einbringung abzutreten und den säumigen Schuldner/Auftraggeber einem Schuldenregister zu melden!
4 Lieferung/ Abholung / Übergabe
Alle bestellten Ersatzteile und Waren sind am Firmenstandort der Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek, Sandstraße 5a, A- 2100 Stetten abzuholen.
Mit Abholung/ Übergabe von Waren geht die Gefahr und das Risiko für die bestellten Waren, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über.
Alle Waren und Ersatzteile sind sofort bei Abholung auf Vollständigkeit, einwandfreien Zustand und auf eventuelle Beschädigungen zu kontrollieren - Spätere Reklamationen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden!
Dies gilt insbesondere für zerbrechliche Teile wie Fenster, Dachluken, Blech und Verkleidungsteilen, Klimaanlagen, sowie generell alle Sperrgutteile!
Ware die als Sperrgut angeliefert wurde (auf Palette/ im Verschlag, als Rolle usw.), wird generell nicht weiterverschickt, sondern ist Abholware, die am am Firmensitz der Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek, Sandstraße 5a, A- 2100 Stetten abgeholt werden muss !
Versand von Waren:
Die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek behält sich ausdrücklich das Recht vor einen Warenversand auch ohne jegliche Angabe von Gründen abzulehnen!
Sollen Artikel nach Absprache dennoch versendet werden, geschieht dies ausschließlich auf Kosten und Risiko des Bestellers /Auftraggebers und nur nach vorheriger Bezahlung. Der Mindestbestellwert liegt bei 30 € inkl. MWst. Bei Bestellungen unter diesem Betrag behalten wir uns die Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr von € 10,-- vor.
Eine etwaige Lieferungen erfolgen durch GLS oder durch ein anderes, von uns gewähltes, Logistikunternehmen.
Liefertermine:
Liefertermine werden ausdrücklich immer unverbindlich und nur gemäß den Auskünften der Hersteller bzw. Zulieferer abgegeben. Alle angegebenen Liefertermine sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich und stehen immer unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Warenverfügbarkeit. Dies gilt für alle mündlich und schriftlich festgehaltenen bzw. zugesagten Lieferterminangaben.
Ist ein bestellter Ersatzteil oder Artikel nicht verfügbar, erhält der Kunde von uns entsprechend Nachricht.
Wichtiger Hinweise zu Lieferterminen: Die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek haftet ausdrücklich nicht für Schäden, Folgeschäden, sonstige Aufwendungen und/oder Forderungen die durch Lieferverzug bzw. nicht eingehaltene Liefertermine geltend gemacht werden. Auch können keinesfalls direkte oder indirekte Kosten, Folgekosten oder sonstige Forderungen aus dem Titel Lieferverzug geltend gemacht werden.
Teillieferungen: Bei allen Aufträgen/ Bestellungen behält sich die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek ausdrücklich auch eine Teillieferung und Teilverrechnung vor.
Annahmeverzug: Bei Nichtabholung von Waren steht der Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek nach einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.
Für Fahrzeuge oder Anhänger die nicht abgeholt werden, kann die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek eine Stellgebühr lt. aktuellem Aushang pro Kalendertag berechnen bzw. hält sich das Recht vor solche Fahrzeuge auf Kosten des Kunden/ Auftraggebers an einen Drittverwahrer zu übergeben.
Altteile: Altteile oder Bestellmuster gehen, soferne sie nicht vom Kunden sofort wieder mitgenommen werden, mit Auslieferung der neuen Teile bzw. nach Fahrzeug-, Geräteabholung kostenfrei in das Eigentum der Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek über und können entsorgt werden.
Besondere Bestimmungen zur Lieferfrist und bei einer Preiserhöhung
- Bei einer im Kaufvertrag konkret festgesetzten Lieferfrist handelt es sich prinzipiell um den Zeitpunkt, den der Hersteller dem Verkäufer diesbezüglich bekannt gegeben hat. Verfügt der Verkäufer über das vertragsgegenständliche Ersatzteil oder die Ware bereits zu einem früheren Zeitpunkt, wird der Käufer darüber unverzüglich verständigt. Der Käufer ist mit der früheren Übernahme und Zahlung des (restlichen) Gesamtkaufpreises ausdrücklich einverstanden.
- Gibt der Verkäufer dem Käufer gegenüber noch vor Ablauf der vereinbarten Lieferfrist bereits bekannt, dass die vereinbarte Lieferfrist samt Nachfrist mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen eines Lieferverzugs des Herstellers nicht eingehalten werden kann, steht es dem Käufer frei, am gegenständlichen Kaufvertrag weiter festzuhalten oder in weiterer Folge mit sofortiger Wirkung und ohne weiterer Begründung vom Vertrag zurückzutreten. Die Verständigung über das Einverständnis bezüglich der bekannt gegebenen Überschreitung der Lieferfrist samt Nachfrist oder den Vertragsrücktritt hat seitens des Käufers schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang beim Verkäufer.
- Ist der Käufer ausdrücklich mit einer Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist samt Nachfrist nachträglich ausdrücklich einverstanden, bleibt der gegenständliche Kaufvertrag weiterhin aufrecht. Kann der Verkäufer eine neuerliche konkrete Lieferfrist dem Käufer bekannt geben und ist der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, so gilt dies als rechtsverbindlich vereinbart. Sollte auch diese neuerliche Lieferfrist nicht eingehalten werden können, gelten die Bestimmungen des Vertragsrücktritts durch den Käufer. Kann der Verkäufer eine neuerliche Lieferfrist dem Käufer nicht konkret zusagen und hält der Käufer trotzdem ausdrücklich am gegenständlichen Kaufvertrag fest, so kann der Käufer frühestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Zugang dessen Einverständniserklärung bezüglich der Aufrechterhaltung des gegenständlichen vom Vertrag zurücktreten.
- Sollte nach Vertragsabschluss eine gesetzliche Anpassung von vertragsgegenständlichen öffentlich-rechtlichen Abgaben (wie z.B. Steuern, Zöllen, etc.) erfolgen und sich dadurch letztendlich der Gesamtkaufpreis verändern, so kann eine diesbezügliche Nachverrechnung an den Käufer bis zur Übergabe des Ersatzteils oder der Ware schriftlich vom Verkäufer geltend gemacht werden. Sollte sich der Gesamtkaufpreis dadurch verringern, erfolgt ebenfalls eine Nachverrechnung zu Gunsten des Käufers.
- Sollte der Hersteller gegenüber dem Verkäufer nach Vertragsabschluss des gegenständlichen Kaufvertrags eine Erhöhung des Kaufpreises geltend machen, die nicht öffentlich-rechtliche Abgaben betreffen, so hat der Verkäufer den Käufer darüber unverzüglich noch vor Auslieferung des Fahrzeugs schriftlich zu verständigen. Dem Käufer steht es in diesem Fall frei, den bekanntgegebenen erhöhten Kaufpreis zu akzeptieren und am Kauf festzuhalten oder in weiterer Folge mit sofortiger Wirkung und ohne weiterer Begründung vom Vertrag zurückzutreten. Die Verständigung über das Einverständnis der bekannt gegebenen Kaufpreiserhöhung oder den Vertragsrücktritt hat seitens des Käufers schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang beim Verkäufer.
5 Datenschutz / Informationspflicht nach der DSGVO
Notwendige personenbezogene Daten des Kunden werden unter Beachtung der aktuellen Datenschutzbestimmungen gespeichert und
vertraulich behandelt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten erheben, speichern, verarbeiten und nutzen wird, soweit dies für die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung und Information erforderlich ist. Der Kunde stimmt mit Angabe seiner Daten der Speicherung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu Zwecken der Informations- und Kontaktaufnahme durch die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek ausdrücklich zu.
Weiters dürfen diese Daten für eine allfällige Reparatur-, Garantie- oder Gewährleistungsabwicklung auch an Reparatur- und
Herstellerfirmen weitergeleitet und von diesen gespeichert bzw. bearbeitet werden. Diese Zusage kann jederzeit widerrufen
werden. Es werden von Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek keinerlei persönliche Daten an sonstige Dritte weitergeleitet!
Der Auftraggeber/ Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben,
solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung unterlassen, so
gelten Unterlagen, Erklärungen und Nachrichten auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse
gesendet werden.
Informationsverpflichtungen nach der DSGVO
Datenverarbeitung bei Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die unter folgende Datenkategorien fallen:
allgemeine Kontaktdaten (z.B. Name, Anschrift, Mailadresse) - Rechtsgrundlage: Einwilligung
Sie haben uns Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung zu folgenden Zwecken: Information über unsere Produkte, Einladung , Garantie-/Gewährleistungsabwicklung, Reparaturaufträge und allgemeine
Korrespondenz
Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten.
Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an: Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek, Sandstraße 5a, 2100 Stetten, Mail: office@caravantechnik.at
Speicherdauer/Löschungsfrist - Wir speichern Ihre Daten: bis auf Widerruf
Ihre Daten werden generell nicht an Dritte weitergegeben!
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek, Sandstraße 5a, 2100 Stetten, Mail: office@caravantechnik.at
Rechtsbehelfsbelehrung
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die österreichische Datenschutzbehörde - www.dsb.gv.at/ zuständig.
6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Ersatzteile (montiert und/oder gelieferte), alle Waren und Dienstleistungen alleiniges und uneingeschränktes Eigentum der Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek, Sandstraße 5a, 2100 Stetten.
7 Gewährleistung / Garantie/ Beanstandungen
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht, insbesondere:
Offensichtliche, sichtbare Mängel:
an Ersatzteilen und Waren einschließlich Transportschäden müssen unverzüglich bei Übergabe bzw. Anlieferung reklamiert werden. Sollte dies nicht geschehen sind Gewährleistungsrechte oder sonstige Ansprüche wegen offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen.
Fahrzeuge (Wohnwagen, Reisemobile, sonstige Fahrzeuge, etc.) sind vom Kunden sofort bei Abholung (nach Reparatur, Servicearbeiten, usw.) auf äußere Beschädigungen (insbesondere Hagel- Blech- und sonstige Schäden), Glasschäden (Steinschlag, Sprünge usw.) usw. zu kontrollieren. Spätere Reklamationen, insbesondere nachdem die Fahrzeuge vom Kunden bereits in Betrieb genommen (überstellt, gefahren, umgestellt, aufgestellt, transportiert usw.) wurden, können ausdrücklich nicht anerkannt werden!
Wichtiger Hinweis: Werden bei uns gekaufte Teile, Ersatzteile und Waren vom Kunden selbst verbaut, montiert, transportiert (oder im Kundenauftrag durch Dritte bei uns abgeholt) wird für Beschädigungen, die erst nach der Montage bzw. beim Transport durch den Kunden reklamiert bzw. sichtbar sind (z.B. Kratzer, Sprünge, Dellen, Bruchstellen, usw.) ausdrücklich keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für leicht zerbrechliche Teile wie Fenster, Dachluken, technische Artikel (wie z.B. Klimaanlagen, Elektronikteile usw.), Blech- und Karosserieteile, Markisen usw . Solche Artikel sind, wie grundsätzlich alle Waren, sofort bei Abholung bzw. Auslieferung auf einwandfreien Zustand zu kontrollieren. Spätere Reklamationen können ausdrücklich nicht anerkannt werden!
Nicht offensichtliche Mängel: sind uns unverzüglich nach Entdeckung innerhalb einer Gewährleistungszeit von zwei Jahren mitzuteilen.
Besondere Eigenschaften von Produkten, Artikeln und Ersatzteilen werden von Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek ausdrücklich nicht garantiert, es sei den, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek haftet aber immer nur für Schäden an der Ware selbst.
Im Falle der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes ist der Käufer zunächst berechtigt, vom Verkäufer Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen. Darüber ist der Verkäufer unmittelbar zu verständigen und diesem die Feststellung eines Mangels zu ermöglichen.
Der Verkäufer kann die Herstellung des mangelfreien Zustands verweigern, wenn ihm sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für ihn mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären. Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit sind unter anderem der Wert der mangelfreien Ware und die Schwere des Mangels zu berücksichtigen. In diesem Fall hat der Käufer das Recht der Preisminderung bzw. Vertragsauflösung nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Erfüllung von Gewährleistungspflichten erfolgt, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen zum Tragen kommen, grundsätzlich immer am Firmensitz des Verkäufers.
Im Falle der Vertragsauflösung und der dadurch bedingten Rückstellung durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung bzw. den Wertverlust aufgrund zwischenzeitlich entstandener Schäden zu leisten. Jegliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund immer, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Garantiefristen Zubehörartikeln gelten immer nur gemäß den Garantiebedingungen und Vorgaben der jeweiligen Hersteller. Um einen aufrechten und berechtigten Garantieanspruch zu haben, müssen die von den Herstellern vorgegeben Garantiebedingungen (z.B. Jahresservice, periodischer Garantiecheck, Anmeldung zur Garantie usw.) nachweislich, lückenlos, fristgerecht und genau gemäß den Herstellervorgaben vom Kunden/Auftraggeber durchgeführt und eingehalten werden. Die Verantwortung für die fristgerechte und lückenlose Einhaltung bzw. Durchführung dieser Garantievorgaben (z.B. Einhaltung der Serviceintervalle, Garantiefristen, Anmeldung zu Garantiedatenbanken usw.) liegt gemäß den Garantiebedingungen immer beim Kunden/ Auftraggeber selbst.
Die Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek haftet ausdrücklich nicht für einen eventuellen Garantieverlust, mögliche Einschränkungen der Garantieleistungen oder sonstigen Folgeschäden , welche durch eine Nichteinhaltung von Herstellervorgaben bzw. Serviceintervallen, durch eine nicht odrnungsgemäße Garantieeintragungen, die Nichteinhaltung von Fristen oder sonstigen Garantiebedingungen durch den Kunden/Auftraggeber entstehen.
Die Übertragung von Garantieansprüchen, sowie von sonstigen Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag auf Dritte bedürfen immer der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers .
Fracht- und/oder Anfahrts-/Fahrtkosten, sowie sonstige nicht den Artikel selbst betreffenden Aufwendungen, Zusatzkosten oder etwaige Folgekosten sind generell nie als Garantieanspruch oder als Gewährleistung einforderbar.
Bei allen Ersatz- bzw. Bauteilen oder Zubehörartikeln gilt außerdem ausdrücklich als vereinbart, dass etwaige Kosten einer Verwahrung oder Rücktransports (Transportkosten, Überstellungsaufwand, Abstell-, Verwahrungs- oder Garagierungskosten, Frachtkosten, Speditionskosten, sonstige Kosten etc.), eines vertragsgegenständlichen Ersatz- bzw. Bauteiles oder Zubehörartikels, niemals Teil einer Garantie oder einer Gewährleistung ist/sind und immer vom Kunden selbst zu tragen sind.
Behelfsreparaturen:
Bei behelfsmäßiger Instandsetzung, die grundsätzlich immer nur auf Kundenwunsch durchgeführt wird, ist nur mit einer den Umständen entsprechenden geringeren bzw. sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen!
Hier ist eine Gewährleistung bzw. Garantie ausdrücklich immer ausgeschlossen!
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung mit Ausnahme von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Vorliegen zugesicherter Eigenschaften auf den vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8 Geltendes Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis
Für den Fall, dass eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollte, oder wird, so berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewolltem am Nächsten kommt.
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird ausschließlich als Gerichtstand Korneuburg vereinbart.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ebenfalls immer das am Sitz des Unternehmens des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht in Korneuburg ausschließlich örtlich zuständig - Alle Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht.
Sämtliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich immer der Schriftform.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte, Bestellungen, Reservierung , Lieferungen, sowie Bezahlung von Lieferungen und Leistungen die mit der Firma Caravan Technik | Camping, Sport- & Freizeithandel Simek abgewickelt werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) als ausdrücklich vereinbart und anerkannt , diese sind somit rechtswirksam.